Bundesrat setzt FIDLEG und FINIG in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit den Ausführungsverordnungen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Dabei sind grundsätzlich Übergangsfristen von zwei Jahren vorgesehen. In den Verordnungen trägt der Bundesrat verschiedenen Anliegen Rechnung, die sich aus der Vernehmlassung ergeben haben.
Das FIDLEG enthält Vorschriften zur Erbringung von Finanzdienstleistungen und zum Anbieten von Effekten und anderen Finanzinstrumenten. Daneben erleichtert es den Kunden die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Mit dem FINIG wird eine inhaltlich abgestimmte Aufsicht für die verschiedenen Kategorien von Finanzinstituten (Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) eingeführt. Das Parlament verabschiedete die Gesetze im Juni 2018..