Freiwillige, aussergerichtliche Verfahren zur Lösung von Streitfällen haben sich in der Praxis vielfach bewährt.
Der Ombudsmann der Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist neutral. Er kann kompetent informieren und bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten.
Teure, aufwendige und oft Jahre dauernde Gerichtsverfahren können dadurch vermieden werden.
Der Ombudsmann ist kein staatliches Gericht. Er fördert vielmehr das Gespräch zwischen den Parteien. Anstelle eines Urteils vermittelt er den Streitparteien eine Verhandlungslösung. Diese ist nicht bindend, und die Parteien können frei entscheiden, ob sie dem Vorschlag des Ombudsmannes folgen oder andere, z.B. rechtliche Schritte unternehmen wollen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass Verhandlungslösungen des Ombudsmannes dank seiner Fachkompetenz in der Regel akzeptiert werden.
Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist für die Finanzkunden kostenlos. Die Prüfung von schriftlichen Anfragen durch Finanzkunden, die zu einem Schlichtungsverfahren führen können, beträgt jedoch CHF 150 (maximal CHF 250 für komplexe Anfragen).
Diskretion
Der Ombudsmann behandelt Anfragen vertraulich. Er nimmt mit dem Finanzdienstleister nur Rücksprache, wenn der Kunde damit einverstanden ist.