Jahresgebühren pro Kalenderjahr für registrierte Finanzdienstleister*:
Pro Gesellschaft: CHF 300 jährlich
* abzüglich Überschussbeteiligung des Vorjahres (50% des Jahresüberschusses des Vorjahres werden für Rückvergütungen eingesetzt. Diese Überschussbeteiligung steht allen bereits im Vorjahr angeschlossenen Finanzdienstleistern zu).
Einmalige Anschlussgebühr:
Die einmalige Anschlussgebühr beträgt CHF 100.
Gebühren für Kunden von Finanzinstitutionen:
Die Einschreibegebühr für die Einreichung eines Vermittlungsgesuches beträgt zwischen CHF 150 und maximal CHF 250 in Ausnahmefällen (Abhängig von der Höhe des Streitwertes, der Komplexität der Streitsache und vom Umfang der eingereichten Unterlagen).
Gebühren für Vermittlungsverhandlungen (sind vom betreffenden Finanzdienstleister zu tragen)
Die Gebühren für die Durchführung einer Vermittlungsverhandlung im Falle von Paragraph 12 der Verfahrensordnung betragen CHF 600 bis CHF 3500. Der Stundenansatz für Mediationen durch den Ombudsmann betragen CHF 200.