Ombudstelle nach FIDLEG
Tritt das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) am 1. Januar 2020 in Kraft, können Kunden von Finanzdienstleistern künftig ein Ombudsverfahren in Anspruch nehmen. Die Finanzdienstleister müssen sich zu diesem Zweck einer offiziellen Ombudsstelle anschliessen. Diese Ombudsstellen bedürfen der Anerkennung durch das EFD.Die Informationen auf dieser Seite geben einen Überblick über das Anerkennungsverfahren durch das EFD. Die Ausführungen verstehen […]