Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes für das Kalenderjahr 2021
Tätigkeitsbericht 2021
Nachdem im Jahr 2020 der Start für den Betrieb der Ombudsstelle erfolgreich geglückt ist, galt es im 2021 die administrativen Prozesse für die Zukunft zu optimieren. Nachdem Ende 2020 sich bereits 798 Finanzinstitutionen an unsere Ombudsstelle angeschlossen haben, konnten auch im Berichtsjahr netto nochmals 109 Neumitglieder gewonnen werden. Damit konnten der FINMA per 31.12.2021 insgesamt 907 Finanzinstitutionen gemeldet werden. Leider mussten im 2021 auch drei angebundene Finanzinstitutionen infolge fehlender Beitragszahlungen ausgeschlossen werden.
Da bereits im Vorjahr finanzielle Reserven geschaffen werden konnten, war es uns möglich den im Kalenderjahr 2020 angebundenen Finanzinstitutionen mit der Beitragsrechnung 2021 eine Rückerstattung von mindestens CHF 108 zu gewähren. Dies wurde von den angebundenen Finanzinstitutionen sehr gut aufgenommen.
Es konnte eine weitere Schlichtungsstelle im Raum Zürich gewonnen werden, so dass mittlerweile insgesamt 5 Schlichtungsstellen anfallende Schlichtungen bearbeiten könnten. Die Durchführung von Mediationsverfahren in den drei offiziellen Landessprachen sowie in Englisch ist somit sichergestellt.
Erfreulicherweise haben sich zwei weitere Branchenverbände der Ombudsstelle als Vereinsmitglieder angeschlossen haben. Es sind dies die IAF – Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich und der Liechtensteinische Bankenverband. Herzlichen Dank für das Vertrauen und die Unterstützung!
Jahresrechnung 2021
Auch das Rechnungsjahr 2021 konnte infolge des reduzierten Personalaufwandes gegenüber dem Vorjahr finanziell sehr gut abgeschlossen werden. Damit können mit der Beitragsrechnung 2022, welche im Juni 2022 zugestellt werden wird, die im Vorjahr angebunden Finanzinstitutionen wiederum von einer Überschussbeteiligung profitieren. Für diesen Zweck wurden 50% des Jahresgewinnes 2021 zurückgestellt. Diese sind im ausgewiesenen Jahresgewinn 2021 von CHF 162’716.39 bereits berücksichtigt.
Der Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) verfügte per 31.12.2021 damit über finanzielle Reserven von CHF 315’425.09. Die Bildung von finanziellen Reserven ist eine Anforderung an die Ombudsstellen, die vom Gesetzgeber gefordert ist.
Wir sind nun gespannt auf die weitere Entwicklung im Markt der Vermögensverwalter. Läuft doch die vom Gesetzgeber anberaumte Übergangsfrist für die Erlangung der FINMA-Bewilligung bis Ende 2022 aus. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass noch einige Finanzinstitutionen, respektive Vermögensverwalter die hohen administrativen Hürden für die Erlangung einer FINMA-Bewilligung nicht werden tragen wollen. Wir rechnen auch mit weiteren Zusammenschlüssen von kleineren Marktteilnehmern, so dass die potenzielle Anzahl Marktteilnehmern eher zurückgehen dürfte.
Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Roland Gassmann, Ombudsmann
Zürich, Juni 2022