Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes für das Kalenderjahr 2020
Tätigkeitsbericht 2020
Nachdem im Vorjahr ein Teil der Vorbereitungen für den Start der Ombudsstelle bereits erledigt wurden, lag der Schwerpunkt im ersten Semester 2020 in erster Linie auf den Marketingaktivitäten und der Optimierung der Anbindungsprozesse, damit das in der Planung vorgesehene Minimalziel von mindestens 300 Anschlüssen von Finanzinstitutionen sichergestellt werden konnte.
Des Weiteren konnte mit vier Schlichtungsstellen, davon eine im Tessin und eine in der Romandie, die Zusammenarbeit fixiert werden. Damit sind wir in allen Sprachregionen der Schweiz gut vertreten und können die durchzuführenden Mediationsverfahren in den drei offiziellen Landessprachen sowie in Englisch sicherstellen.
Zudem wurden die Verhandlungen mit der Steuerverwaltung Zürich betreffend Steuerbefreiung des Vereins Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen.
Nachdem das Gesuch für den Betrieb der Ombudsstelle bereits am 17. Oktober 2019 eingereicht wurde, haben wir letztendlich als eine der ersten Ombudsstellen nach FIDLEG
(§ 84 Abs. 1) die Anerkennung des Eidgenössischen Finanzdepartementes am 24. Juni 2020 erhalten. Damit erfolgte der Startschuss der gesetzlich vorgeschriebenen sechsmonatigen Anmeldefrist für den Anschluss der unter FIDLEG und FINIG regulierten Finanzinstitutionen an eine Ombudsstelle.
Der Fokus im 2. Semester lag damit auf der Anbindung der Finanzinstitutionen, die sich bei unserer Ombudsstelle registrierten. Bis zum 31. Dezember 2020 gingen 798 Registrierungen von Finanzinstitutionen bei uns ein. Dahinter stehen mehr als 6’500 Finanzberater, Bankberater, Treuhänder, Finanzplaner, Vermögensverwalter Fondsberater und Versicherungsberater, welche Dienstleistungen im Bereich FIDLEG und FINIG erbringen. Das anvisierte Minimalziel konnte damit um mehr als das Doppelte übertroffen werden. Die Ressourcen der Ombudsstelle wurden während dieser Phase stark beansprucht; die Registrierungen konnten jedoch jederzeit fristgerecht und zur vollsten Zufriedenheit unserer angeschlossenen Finanzdienstleister erledigt werden.
Als Ombudsstelle nach FIDLEG haben wir von Beginn weg viel Wert auf absolute Transparenz und Gleichbehandlung der Finanzinstitutionen gelegt. Da gemäss FIDLEG die Kosten der Ombudsstelle durch die angeschlossenen Finanzinstitutionen zu tragen sind, haben wir unabhängig vom Registrierungsdatum eine Jahresgebühr in Rechnung gestellt. Nur so konnte sichergestellt werden, dass der entstandene Aufwand der Ombudsstelle gleichmässig verteilt werden konnte. Da Finanzinstitutionen mit weniger Beratern in der Regel weniger Aufwand generieren, haben wir auch ein von der Anzahl beratender Mitarbeiter abhängiges Gebührenmodell eingeführt. Im Gegenzug können aber jeweils im Folgejahr auch alle in einem Kalenderjahr angeschlossenen Finanzinstitutionen von einer allfälligen Überschussbeteiligung profitieren.
Zum Thema Transparenz können wir festhalten, dass wir die einzige Ombudsstelle sind, die ihre angeschlossenen Finanzinstitutionen auch auf der Website publiziert. Dies als Hilfsmittel für Finanzkunden, damit festgestellt werden kann, welche Finanzinstitutionen bei uns angeschlossen sind und somit die Möglichkeit einer Mediation überhaupt gegeben ist. Es wäre wünschenswert, wenn sich dieser Standard im Markt durchsetzen würde.
Anfragen von Finanzkunden und Mediationen
Die Anfragen bei der Ombudsstelle hielten sich in engem Rahmen infolge der Tatsache, dass sich ein Grossteil der Finanzinstitutionen erst gegen Ende Jahr registriert haben und somit auch die Informationen an die Finanzkunden über den Anschluss an eine Ombudsstelle noch Zeit brauchen.
Bei den insgesamt acht Schlichtungsanfragen, die 2020 an die Ombudsstelle herangetragen wurden, erklärte sich die Ombudsstelle bei sechs Anfragen für nicht zuständig. Bei den übrigen zwei Anfragen wurden die Kunden zur Klärung an ihren Finanzdienstleister verwiesen, da noch keine schriftliche Beschwerde bei diesen eingereicht wurde. Aufgrund der geringen Anzahl an Anfragen wird in diesem ersten Tätigkeitbericht aus Diskretionsgründen auf nähere Erläuterungen zu den Anfragen auch in allgemeiner Form verzichtet.
Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Roland Gassmann, Ombudsmann
Zürich, Juni 2021