vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannte Ombudsstelle gemäss Art. 74 ff. FIDLEG
vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannte Ombudsstelle gemäss Art. 74 ff. FIDLEG
Freiwillige, aussergerichtliche Verfahren zur Lösung von Streitfällen haben sich in der Praxis vielfach bewährt.
Der Ombudsmann der Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist neutral. Er kann kompetent informieren und bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten.
Teure, aufwendige und oft Jahre dauernde Gerichtsverfahren können dadurch vermieden werden.
Sie sind Finanzkundin oder Finanzkunde und haben eine Anfrage?
Sie sind ein Finanzdienstleister und wollen sich neu anmelden?
Sie haben noch Fragen zu den Preisen?
Die Ombudsstelle für Finanzdienstleister ist eine neutrale und kostengünstige Informations- und Vermittlungsstelle.
Hinter dem Verein stehen Verbandsorganisationen denen die Qualität in der Finanzberatung seit jeher ein wichtiges Anliegen ist.
Ombudsmann ist seit Januar 2020 Roland Gassmann. Er wird in seiner Arbeit von einem Team von mehrsprachigen Juristen unterstützt.