FIDLEG und FINIG fordern die Finanzbranche weiter!
Nachdem die ersten Ombudsstellen bewilligt wurden, wartet die Finanzbranche nun auf die Zulassung der diversen Beraterregister durch die FINMA. Die Voraussetzungen für den Eintrag in einem Beraterregister sind neben dem Nachweis des Fachwissens unter anderem der Anschluss an eine Ombudsstelle aber auch der Nachweis, dass der Finanzdienstleister die Verhaltensregeln des FIDLEG kennt und versteht. Damit dieser Nachweis erbracht werden kann, hat das Institut für Finanzplanung AG (IfFP) das Produkt „FIDLEGsorglos“ entwickelt. Informieren Sie sich über die verschiedenen Pakete die angeboten werden unter: www.fidleg-sorglos.ch. Sie können nicht nur das für den Eintrag in das Beraterregister erforderliche Fachwissen bezüglich der Verhaltensregeln zertifizieren lassen, sondern profitieren auch noch von attraktiven Rabatten beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung, dem Eintrag in ein Beraterregister sowie beim Paket 2 für Organisationen auch am Anschluss an die Ombudsstelle für Finanzberater (einmalig 10% auf die erste Jahresgebühr).
Dies ist ein Informationsservice des Vereins Ombudsstelle für Finanzdienstleister (OFD).
Freundliche Grüsse
Roland Gassmann
Ombudsmann