Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammen mit den Ausführungsverordnungen per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Die diesen Gesetzen unterstellten Finanzdienstleister sind neu verpflichtet, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen. Der Anschluss an eine Ombudsstelle ist auch eine zwingende Voraussetzung für den neu erforderlichen Eintrag in ein Beraterregister.
Sobald die Registrierung erfolgt ist, erhalten Sie die Anschlussvereinbarung zur Unterzeichnung und die entsprechende Rechnung. Nach Rücksendung der unterzeichneten Anschlussvereinbarung und erfolgter Zahlung senden wir Ihnen die Aufnahmebestätigung per Email zu und werden die zuständigen Beraterregister über die Aufnahme informieren.
Nachstehend können Sie sich registrieren: